Neuigkeiten zur GASPRÜFUNG
Neuregelung der Gasprüfung für Caravans ab 2020 - G 607-Prüfung weiterhin wichtig!
Es gelten besondere Vorschriften für die Benutzung und Instandhaltung der Gasanlage im Wohnwagen. CARAVANING verrät, was sich ab 2020 ändert und welche Regeln beim Umgang mit der Gasanlange für Wohnwagen-Fahrer wichtig sind.
Flüssiggas im Wohnwagen wird als universeller Energielieferant zum Kochen, Heizen und für den Kühlschrank genutzt. Dank ausgereifter Technik ist der Einsatz sehr sicher.
Bislang bestand ein Caravan die Hauptuntersuchung (HU) auch ohne gültige Gasprüfungsplakette und -bescheinigung - das wird er auch weiterhin. Fehlte die Gasprüfung, wurde nur ein geringer Mangel notiert. Bei Reisemobilen indes war bislang die gültige Prüfbescheinigung der Gasanlage für die HU-Plakette auf dem Kennzeichen notwendig.
Gasprüfung-Neuregelung ab 2020
Seit dem 1. Januar 2020 spielt die Gasprüfung für die HU keine Rolle mehr: Die Mangelbewertung wird bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend ausgesetzt. Konkret: Bis dahin ist die erfolgreiche Gasprüfung bei Reisemobilen keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU, bei Caravans wird kein Mangel mehr vermerkt. Der Grund: Die verwendeten Messgeräte entsprechen nicht den Anforderungen, die in den Richtlinien für die Qualitätsüberwachung der HU gefordert werden.
Die zweijährliche Gasprüfung „G 607" ist dennoch enorm wichtig. Eine positive Prüfung stellt einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage dar. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadensfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen", mahnt der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. Im Klartext: Kommt es zu einem Unfall mit einer Gasanlage, die nicht positiv geprüft wurde, können sich Versicherungen weigern, Eigen- und Fremdschäden zu bezahlen. Übrigens haben auch Campingplätze das Recht, Caravans ohne gültige Gasprüfung den Aufenthalt zu verwehren - und machen davon Gebrauch. Außerdem sind bei der Gassystem-Einbauprüfung und der Gasanlagenprüfung bis zum 1. Januar 2023 Gasdetektoren nicht mehr zulässig. Stattdessen muss Lecksuch-Spray verwendet werden.
Umgang mit der Gasanlage
Zum einen betrifft das die Flasche, in der das verflüssigte Gas bei einem Druck von rund acht Bar lagert. Am Behälter befindet sich eine eingestanzte Jahreszahl, bis zu der die Flasche als geprüft und sicher gilt. Für Tauschflaschen ist das problemlos, denn man muss sie nur vor Ablauf dieser Frist gegen eine volle tauschen. Danach wird die Flasche in aller Regel nicht mehr vom Händler angenommen, denn es ist eine neue TÜV Abnahme erforderlich.
Diese kostet rund 70 Euro. Auch Tankflaschen zum Selbstbefüllen und fest eingebaute Gastanks verfügen über ein eingestanztes Datum. Tanks müssen für die Prüfung ausgebaut werden. Nach der Abnahme ist die Flasche oder der Tank für zehn weitere Jahre zum Betrieb zugelassen.
Wir bitten um unbedingte Beachtung und vor allem Umsetzung.
Herzlichen Dank Ihre Familie Schenk und Crew Campingplatz Affolderner See
